Einseitige Angriffe und eine voreingenommene Berichterstattung zum EuGH Urteil über neue Gentechnikmethoden entlarven ein anmassendes und unaufgeklärtes Wissenschafts- Demokratie- und Rechtsverständnis


Verfasst von: Dr. Eva Gelinsky und Dr. Angelika Hilbeck – ENSSER

Einleitung

Nothing has been “banned”. Interpreting laws that simply recognise the novelty and distinctiveness of different kinds of GM breeding processes, the ECJ is merely offering a consistent framework of interpretation within which continuing healthy reasoned argumentation can be more rigorously played out.”1

Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 25. Juli 2018 (in der Rechtssache C-528/16), in der u. a. die Frage behandelt wurde, ob neue Verfahren der „zielgerichteten Mutagenese“ als gentechnische Verfahren anzusehen und entsprechend zu regulieren sind, geht der Streit um die Agro-Gentechnik in Europa in eine neue Runde. Im Kern geht es erneut um die Frage, wie die Risiken der Verfahren bzw. der damit entwickelten Organismen einzuschätzen sind und wie mit diesen umzugehen ist. Während diejenigen, die sich für eine unregulierte Anwendung der Verfahren und Zulassung von deren Produkten einsetzen, deren Präzision und Sicherheit betonen sowie ihr Potential für eine „nachhaltige“ Landwirtschaft hervorheben, verweisen Regulierungsbefürworter auf die Neuheit der Verfahren, auf die Geschwindigkeit, mit der nun genetische Veränderungen möglich sind, auf die zunehmenden Hinweise aus der Forschung, dass die Verfahren unerwünschte und tendenziell problematische Folgen haben könnten sowie die vielen offenen Fragen, die deshalb einen vorsorglichen Umgang nahelegen.

Etliche der von Pro wie Contra vorgebrachten Punkte, sind aus der Auseinandersetzung um die herkömmliche Gentechnik bekannt. Neu ist, dass sich der Ton, in dem sich insbesondere die Fürsprecher der neuen Verfahren äussern, noch einmal deutlich verschärft hat. Darüber hinaus ist es deren äusserst polarisierende Position, die auch die mediale Berichterstattung zu den neuen Verfahren und zum EuGH-Urteil fast vollständig beherrscht. Unser Beitrag ist eine Reaktion auf diese einseitige und voreingenommene Berichterstattung, die nichts als Meinungsmache ist und journalistische Sorgfaltspflicht vermissen lässt.

Einige der zentralen, wiederholt in den Medien aufgegriffenen Behauptungen aus Gentechnik-Kreisen lauten wie folgt:

  • Das Urteil des EuGH sei unwissenschaftlich, weil bereits nachgewiesen sei, dass die neuen gentechnischen Verfahren so sicher seien wie konventionelle Züchtungsmethoden. Was im Urteil eher vorsichtig und im Konjunktiv formuliert wird – die mit dem Einsatz der neuen Verfahren verbundenen Risiken könnten sich als vergleichbar mit den bei der Erzeugung und Verbreitung von GVO durch Transgenese auftretenden Risiken erweisen (Ziffer 48) – wird kategorisch zurückgewiesen.2

  • Aus diesem Verdikt der Unwissenschaftlichkeit wird abgeleitet, das Urteil sei rückwärtsgewandt und fortschrittsfeindlich.3

  • Darum sei die Innovationsfähigkeit des Forschungs- und Wissenschaftsstandortes Europa grundsätzlich gefährdet,4 weshalb auch notwendige Innovationen, wie eine vielfältigere Landwirtschaft, die mit weniger Pestiziden auskommt, sich nun ebenso grundsätzlich nicht entwickeln liessen.5

Keine dieser Behauptungen lässt sich belegen.

Dem Disput zugrunde liegt, dass das Objekt, der gentechnisch veränderte Organismus (meist eine Pflanze), grundsätzlich unterschiedlich definiert wird. Die Definition ist unabhängig davon, welche gentechnischen Werkzeuge angelegt werden. Je nach Position werden konträre Anforderungen an die Regulierung abgeleitet (Hilbeck et al. 2015). Während die Kritiker der Gentechnikregulierung gentechnische Pflanzen quasi wie Chemikalien (Summe der Teile) behandeln und nur einzelne Inhaltsstoffe einer isolierten Prüfung unterziehen wollen (reduktionistischer Ansatz), setzen sich die Regulierungsbefürworter für eine umfassende Risikobewertung des gesamten gentechnisch veränderten Organismus ein, in der auch Wechselwirkungen zwischen Organismus und Umwelt berücksichtigt werden.

Bitte finden Sie das Kommentar im Anhang.

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